Gute Pflege

                 
                       

an jedem Ort

Unser Angebot:

Häusliche Krankenpflege, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie vermieden oder verkürzt wird (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 37 Abs. 1 SGB V).

Häusliche Krankenpflege wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt (Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gemäß § 37 Abs. 1a SGB V).

Häusliche Krankenpflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V).

a) Leistungsgruppe 1:  Behandlungspflegen einfacher Art mit geringem Aufwand
- Blutdruckmessung 
- Blutzuckermessung) 
- Inhalation 
- Injektionen, s.c. 
- Richten von Injektionen 
- Auflegen von Kälteträgern 
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentengabe 
- Augentropfen 
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhosen 
- Abnehmen eines Kompressionsverbandes 
- Abnehmen einer s.c.-Infusion 


b) Leistungsgruppe 2:  Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Aufwand
- Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2 
- Klistiere, Klysma 
- Flüssigkeitsbilanzierung
- SPK Versorgung 
- Medizinische Einreibungen 
- Dermatologische Bäder
- Versorgung bei PEG
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhosen 

c) Leistungsgruppe 3: Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand/qualifizierter Art
-  Stoma-Versorgung (z. B. Urostoma, Anus-Praeterversorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)
- Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette 
- Blasenspülung 
- Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2 
- Versorgung und Überprüfen von Drainagen 
- Injektionen i.m. 
- Instillation 
- Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser 
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle 
- Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden (Wundschnellverbände, z. B. Heftpflaster, Schutzverbände fallen nicht hierunter)
- Anlegen eines Kompressionsverbandes 
- Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden 
- Legen und Anhängen einer s.c. Infusion 
- Wechseln einer s.c. Infusion 

d) Leistungsgruppe 4: Behandlungspflegen besonders zeitaufwändiger Art und/oder besondere Sachkunde erforderlich
- Versorgung eines Dekubitus Grad 3 
- Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 3 
- Versorgung eines Dekubitus Grad 4 
- Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 4 
- Einlauf (Hebe- u. Senkeinlauf) 
- Digitales Enddarm-Ausräumen 
- Legen und Wechseln einer Magensonde 

e) Anleitung zur Behandlungspflege

Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose 
Durchführung Sanierung/Eradikation nach ärztlichem Sanierungsplan gemäß Verordnung.
a) Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und/oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung

b) - Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und/oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung und - Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen oder - Textilien, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich wechseln und Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich desinfizieren

c) - Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und/oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung und - Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen und - Textilien, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich wechseln und Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich desinfizieren

Haushaltshilfe, wenn wegen Krankenhausbehandlung oder einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder 41 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (§ 38 Abs. 1 und 2 SGB V, § 10 KVLG 1989) oder wenn wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (§ 24h SGB V, § 27 KVLG) 
-Nach § 38 Abs. 1 SGB V 
-Nach § 24 h SGB V